Anpassung Dividendenbesteuerung Kanton Luzern

Wie Sie wissen, muss der Kanton Luzern sparen respektive Mehreinnahmen generieren.

Halten Sie mehr als 10% Anteile an einer Gesellschaft (AG oder GmbH), so werden die Dividenden daraus beim Gesellschafter privilegiert besteuert. Für 2017 heisst das: Im Kanton Luzern nur zu 50% und beim Bund nur zu 60%.

Das ändert in Zukunft: Ab 01.01.2018 besteuert auch der Kanton Luzern die Dividenden zu 60%! Und es wird vermutlich noch schlechter für den Aktionär. Das neue Paket "Unternehmenssteuerreform" sieht vor, dass Dividenden zu 70% besteuert werden sollen.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die noch tiefe Besteuerung im Jahr 2017 für höhere Dividendenausschüttungen. Und setzen Sie die Fälligkeit der Auszahlung auf Ende Dezember 2017 (z. B. 30. Dezember). So können Sie die abgezogene Verrechnungssteuer schneller zurückfordern.

Gerne helfen wir Ihnen, Ihre Steuern weiter zu optimieren.

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