Bussen und andere finanzielle Sanktionen gegenüber einem Unternehmen stellen keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar, wenn es sich nicht um eine Gewinnabschöpfung handelt. Das Bundesgericht hat dies als letzte Instanz am 26. September 2016 entschieden.
Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie Bussen und andere Sanktionen buchhalterisch korrekt behandelt werden. Kontaktieren Sie uns.