Höchstabzüge Säule 3a / Zinssätze im Bereich direkte Bundessteuer

Zinssätze direkte Bundessteuer im Kalenderjahr 2018
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 2. Oktober 2017 entschieden, für das Kalenderjahr 2018 die Zinssätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert zu belassen. Die Zinssätze werden im Anhang zur Verordnung vom 10. Dezember 1992 über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer publiziert und lauten wie folgt:

  • Verzugs- und Rückerstattungszins 3 %
  • Vergütungszins für Vorauszahlungen 0 %

Höchstabzug Säule 3a im Steuerjahr 2018
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuer-jahr 2018 unverändert. Es gelten – gleich wie im Vorjahr – folgende Höchstabzüge:
  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule - CHF 6'768.00
  • Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne . Säule - CHF 33'840.00 
Die Höchstabzuge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.

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