Keine Lockerung der Unabhängigkeit bei der Eingeschränkten Revision gemäss bundesrätlichem Expertenbericht
Im Kontext der Aktienrechtsrevision sowie der Parlamentarischen
Initiative Schneeberger («KMU-taugliche Lösung sichern. Eingeschränkte
Revision zum Schutz unserer KMU verwesentlichen») hatte der Bundesrat im
Jahr 2015 das Bundesamt für Justiz (BJ) beauftragt zu prüfen, ob es im
Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht Handlungsbedarf gebe. Die seitens
des BJ beauftragten Experten haben zwischenzeitlich ihren Ergebnisbericht vorgelegt.
Gemäss Expertenbericht sind die Anspruchsgruppen über alles gesehen mit
dem aktuellen Stand der Bestimmungen zufrieden. Die Dreiteilung der
Prüfung (ordentliche Revision, eingeschränkte Revision und Opting-out)
wie auch des Marktes (staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen,
zugelassene Revisionsexperten und zugelassene Revisoren) werden als
positiv beurteilt. Umfassende Änderungen an den Bestimmungen seien nicht
notwendig. Vor allem werden Aufweichungen der Unabhängigkeit sowie eine
Abnahmeempfehlung auch bei der eingeschränkten Revision abgelehnt.
Insgesamt kann der Expertenbericht als klare Absage an die
Parlamentarische Initiative Schneeberger gewertet werden.
Der Bundesrat hat den Expertenbericht an seiner Sitzung vom 8.
November 2017 zur Kenntnis genommen und möchte, dass das BJ nun einzelne
Empfehlungen der Experten vertieft abklärt.