Keine Lockerung der Unabhängigkeit bei der Eingeschränkten Revision gemäss bundesrätlichem Expertenbericht

Im Kontext der Aktienrechtsrevision sowie der Parlamentarischen Initiative Schneeberger («KMU-taugliche Lösung sichern. Eingeschränkte Revision zum Schutz unserer KMU verwesentlichen») hatte der Bundesrat im Jahr 2015 das Bundesamt für Justiz (BJ) beauftragt zu prüfen, ob es im Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht Handlungsbedarf gebe. Die seitens des BJ beauftragten Experten haben zwischenzeitlich ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Gemäss Expertenbericht sind die Anspruchsgruppen über alles gesehen mit dem aktuellen Stand der Bestimmungen zufrieden. Die Dreiteilung der Prüfung (ordentliche Revision, eingeschränkte Revision und Opting-out) wie auch des Marktes (staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen, zugelassene Revisionsexperten und zugelassene Revisoren) werden als positiv beurteilt. Umfassende Änderungen an den Bestimmungen seien nicht notwendig. Vor allem werden Aufweichungen der Unabhängigkeit sowie eine Abnahmeempfehlung auch bei der eingeschränkten Revision abgelehnt. Insgesamt kann der Expertenbericht als klare Absage an die Parlamentarische Initiative Schneeberger gewertet werden.

Der Bundesrat hat den Expertenbericht an seiner Sitzung vom 8. November 2017 zur Kenntnis genommen und möchte, dass das BJ nun einzelne Empfehlungen der Experten vertieft abklärt.

Haben Sie Fragen, Bemerkungen, Anregungen oder Ähnliches. Kontaktieren Sie uns: