Am Sonntag, 24. September 2017, haben die Schweizer Stimmberechtigten die Vorlage «Altersvorsorge 2020» an der Urne abgelehnt. Deswegen sinken die MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2018.
Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV durch die MWST um 0,4
MWST-Prozentpunkte aus. Gleichzeitig erhöhen sich per 1. Januar 2018 die
MWST-Sätze um 0,1 Prozentpunkte aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur
(FABI). Aus diesem Grund, verändern sich die MWST-Sätze ab 1. Januar 2018 wie
folgt:
- Normalsatz von 8.0 auf 7.7 %
- Sondersatz von 3.8 auf 3.7 %
- Der reduzierte Satz bleibt auf 2.5 %
Das bedeutet, dass für Mehrwertsteuerpflichtige innert kurzer Zeit verschiedene Anpassungen und Übergangsfristen angewendet werden müssen.
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