Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erzielte im Jahr 2017 einen Steuerertrag von 54,68 Milliarden Franken. Zur Sicherung führte die ESTV Tausende von Steuerverfahren, Prüfungen und Strafverfahren durch, über die der ESTV-Tätigkeitsbericht 2017 erstmals detailliert Auskunft erteilt. Durch die Arbeit der ESTV hat sich der Steuerertrag des Bundes um mehr als 1,5 Milliarden Franken erhöht.
Die Verrechnungssteuer unterliegt der Selbstveranlagung. Die Überprüfungen der Selbstveranlagungen generierten Einnahmen von 334,7 Millionen Franken. Rückerstattungen verweigerte die ESTV im Umfang von 747,4 Millionen Franken. Dazu kamen 102,5 Millionen Franken aufgrund von Bussen und Strafverfahren. Mit Bruttoeinnahmen von 8,2 Milliarden Franken verzeichnete die Verrechnungssteuer den grössten prozentualen Zuwachs aller von der ESTV erhobenen Steuern.
Die Mehrwertsteuer unterliegt ebenfalls der Selbstveranlagung. Prüfungen führten bei den Unternehmen zu Nachbelastungen von 175,9 Millionen Franken; Unternehmen erhielten aber auch Gutschriften in der Höhe von 47,4 Millionen Franken. Bussen und Leistungsverfügungen ergaben Zusatzerträge von rund 3,5 Millionen Franken. Insgesamt lag der Mehrwertsteuerertrag mit 22,9 Milliarden Franken um zwei Prozent höher als im Vorjahr.
Die direkte Bundessteuer wird durch die Kantone erhoben. Aufgrund von Strafuntersuchungen der ESTV verfügten sie Bussen und Nachsteuern im Umfang von 268,7 Millionen Franken. Insgesamt trug die direkte Bundessteuer 20,9 Milliarden Franken zum Ergebnis bei.