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Velopauschale und ÖV-Abo abziehbar
Velopauschale und ÖV-Abo abziehbar. Wer mit dem Velo an den Bahnhof und von dort mit dem Zug bis an seinen Arbeitsort fährt, kann in der Steuererklärung die Velopauschale von 700 CHF und das Abonnement abziehen.