Umstellung auf neue Mehrwertsteuersätze
Normalsatz: von 8,0 % auf 7,7 %
Reduzierter Steuersatz: bleibt unverändert
Sondersatz für Beherbergungsleistungen: von 3,8 % auf 3,7 %
Die Hauptschwierigkeit wird sicherlich sein, wann welcher Satz sich verändert. Dazu gibt es aber eine einfache Erklärung: Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung.
Das folgende Ablaufdiagramm kann das sicherlich noch verständlicher aufzeigen:
Gerne werden wir Sie mit weiteren Informationen bedienen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch gerne persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach.