Die Motion Ettlin wurde vom Ständerat angenommen und der zuständigen Kommission des Nationalrates zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Sie fordert, dass die vorgesehene Praxis für Geschäftsfahrzeuge nicht umgesetzt wird. Mit dieser Praxis sollte bei Benützern von Geschäftsfahrzeugen der Arbeitsweg steuerlich erfasst und in der Differenz zwischen Arbeitsweg und der Pendlerpauschale von CHF 3'000 beim Bund als Einkommen aufgerechnet werden. Dies als Konsequenz zur Begrenzung des Arbeitswegabzuges bei den Steuerpflichtigen ohne Geschäftsfahrzeug. Der Motionär befürchtet einen grossen administrativen Mehraufwand. Er beantragt deshalb, dass der Arbeitsweg mit dem Privatanteil für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeuges ebenfalls abgegolten ist und damit kein Grund besteht, eine zusätzliche Einkommensaufrechnung für den Arbeitsweg bei Geschäftsfahrzeuginhabern vorzunehmen.