Cloud: Fakten statt Wolkenängste

Der Cloud wird oft nachgesagt, sie sei unsicher – weshalb viele Unternehmen ihre Daten nach wie vor lieber auf den eigenen Servern und Computern speichern. Unsere Infografik zeigt: Die Cloud ist in vielen Bereichen deutlich sicherer als die firmeninterne On-Premises-Architektur.

Skalierbarkeit, hohe Flexibilität, schnellere Time-to-Market: Die Vorteile der Cloud sind wohlbekannt. Doch während viele Firmen bereits Cloud-Technologien und -Lösungen bei sich im Einsatz haben, schwören andere nach wie vor auf die On-Premises-Architektur in den eigenen vier Wänden. Denn ein Vorurteil über die Cloud hält sich hartnäckig: Sie sei deutlich weniger sicher als lokale, betriebsinterne Server und Rechenzentren. Zu gross ist die Sorge um zu wenig Datenhoheit, Kontrollverlust und mögliche Datenverluste, als ein Cloud-Speicher fürs eigene Unternehmen infrage käme. Auch wenn ein gewisses Mass an Vorsicht angebracht ist: Eigentlich ist die Cloud in vielerlei Hinsicht sicherer als der Computer oder das Rechenzentrum vor Ort. Unsere Infografik fasst die Vorteile der Cloud anschaulich zusammen:

Cloud-Infografik

Dass Cloud-Anbieter höchstmögliche Sicherheit gewährleisten müssen, liegt in der Natur ihrer Services: Sicherheitslecks zu schliessen, ist elementarer Bestandteil des Geschäftsmodells von Cloud-Providern. Entsprechend hoch sind auch die Sicherheitsstandards, die sie einhalten möchten – und müssen, um überhaupt wettbewerbsfähig zu bleiben. Dem gegenüber verantworten Unternehmen die Sicherheit von On-Premises-Architekturen selbst – gerade bei älteren Legacy-Systemen, die neuartigen Cyber-Angriffen oftmals ausgeliefert sind, ist dies keine leichte Aufgabe.

Auch für den eigentlichen Betrieb von On-Premises-Architekturen sind Unternehmen selbst verantwortlich, sofern sie über entsprechende Ressourcen und Fähigkeiten verfügen. Ansonsten ist beim IT-Support schnell die Hilfe eines externen Dienstleisters gefragt. Kunden eines Cloud-Anbieters brauchen sich um solche Dinge nicht zu kümmern: Dieser ist vollends für einen reibungslosen Betrieb zuständig und greift dabei auf einen umfassenden, modernen Technologie-Stack zurück. Prozesse und Verantwortlichkeiten sind beim Cloud-Anbieter von Anfang an klar geregelt. Dazu werden auch Software-Updates automatisch ausgeliefert und den Anwendern verschiedenste Monitoring- und Security-Tools bereitgestellt.

Cloud: Sicherer Fernzugriff und hochverfügbar

Der Zugriff auf Daten wird beim Cloud-Provider über Zugriffsrechte verwaltet. Eine sichere Methode: Auf diese Weise haben nur Befugte Zugang zu sensiblen Daten – und dank SSL-Verschlüsselung sicher und von überall aus, ohne Einfallstore für Cyberangriffe im eigenen IT-Netzwerk zu öffnen. Anders bei der On-Premises-Architektur: Der Fernzugriff auf Daten ist nur durch Firewall-Freigaben möglich – was Löcher ins eigene IT-Netzwerk reisst. Zudem sind On-Premises-Server und Datenträger für Mitarbeitende oft leicht zugänglich; so sind wichtige Daten unter Umständen schnell gelöscht – entweder versehentlich oder aus böswilliger Absicht.

Das gilt auch bei Schäden durch äussere Einflüsse: Brände oder Wasserschäden ziehen bei On-Premises-Architekturen oft irreparable Datenverluste nach sich. Und auch gegen Einbrüche oder Diebstahl sind firmeninterne Server oft nicht ausreichend geschützt. Cloud-Anbieter dagegen setzen auf automatisierte Backups – und auf georedundante Systeme: Userdaten befinden sich auf zwei oder mehreren vollständig funktionsfähigen Rechenzentren an verschiedenen Standorten. Sollte ein Rechenzentrum durch Wartungsarbeiten, Brände oder Wasserschäden ausfallen, kann der Betrieb mit einem anderen fortgesetzt werden. Rechenzentren von Cloud-Anbietern sind aber nicht nur hochverfügbar (Klassifizierungsstufe Tier III oder höher), sondern machen auch Einbrüche durch umfassende Sicherheitskonzepte und Zugangskontrollen praktisch unmöglich.

Qelle: sage.com


Erstvermietung 3 1/2 Zimmerwohnung zwischen Ennetmoos und Stans

Erstvermietung 3 1/2 Zimmerwohnung in der Löwengrube Ennetmoos

CHF 1‘750 | 150 NK | EHP 130 | Bezug ab ca. 15. Oktober 2020

Gemütliche 3 1/2-Zi.-WG zwischen Stans und Ennetmoos, welche keine Wünsche offenlässt.

Die lichtdurchflutete Wohnung verfügt über zwei Balkone und ist mit einem zusätzlichen Reduit, Kellerraum und eigenem Waschturm ausgestattet.

Die Wohnung ist direkt von der Einstellhalle aus bequem mit dem Aufzug erreichbar.

Die Wohnung überzeugt durch einen hohen Ausbaustandard und zeitgemässem Design.

Interessiert? Melden Sie sich bei Andy Scherer - 041 610 25 25

Covid-19 Kredite - Verdacht auf Millionenbetrug

Verdacht auf Millionenbetrug

In mehreren Schweizer Kantonen haben mutmassliche Betrüger staatlich verbürgte Corona-Hilfskredite erschlichen. Allein die Staatsanwaltschaft Zürich ermittelt laut dem «Tages-Anzeiger» in rund 30 Verdachtsfällen. In Basel-Stadt haben die Ermittler eine einstellige Zahl an Fällen im Visier, im Kanton Waadt sind es zwei, in Schwyz drei. Das hat eine Stichprobe der Zeitung ergeben. Die Höhe der Schadensumme ist noch unklar, dürfte aber in die Millionen gehen.

«Typischerweise machen die Betrüger in ihren Anträgen falsche Angaben zu den Umsatzhöhen, oder es werden Anträge für konkursreife Gesellschaften gestellt», erklärt die Kantonspolizei Zürich. «Die so erlangten Kredite werden dann entweder auf Privatkonten oder ins Ausland transferiert.»

Überrascht sind wir nicht; wir haben selber auch festgestellt, dass versucht wurde, den Umsatz "künstlich" hochzuschrauben. So gab es Unternehmer, welche plötzlich per 31.12.2019 eine Rechnung ins Ausland versendet haben wollen. Dieses Vorgehen wird aber Konsequenzen haben, muss doch dieser vermeintliche Umsatz im Jahr 2019 versteuert werden. Hoffen wir, dass diese Betrüger auch persönlich die Konsequenzen zu tragen haben. Zum Glück waren unsere aktiven Kunden ehrlich und können mit gutem Gewissen weiter ihren Geschäften nachgehen.

Coronavirus - Was passiert mit den Selbständigerwerbenden

Seit heute sind diverse Geschäfte wegen dem Coronavirus (Covid-19) geschlossen. Bei uns in der Schweiz ist das Einzelunternehmen die bekannteste und meist verbreitete Rechtsform.

Im Moment reden alle von Kurzarbeit. Der Bund hat 10 Milliarden Franken für Kurzarbeitsentschädigung und wirtschaftliche Soforthilfe gesprochen. Weiter hat unsere Bundespräsidentin erklärt, dass der Bundesrat der Wirtschaft damit hilft und niemand alleine sei.

Aus diesem Grund haben uns einige Unternehmer um Unterstützung gebeten. Bis jetzt (Stand: 17.03.2020 -13:00 Uhr), gibt es für Einzelunternehmer aber noch keine Möglichkeit, ihren Erwerbsausfall anzumelden. Auf der Homepage vom Kanton Nidwalden steht zum Beispiel: Kurzarbeit gilt nicht für Selbständigerwerbende, nur für deren Angestellte. Entsprechende Unterstützungsmassnahmen für diesen Personenkreis werden zurzeit auf Bundesebene geprüft. Weitere Informationen sind auf der Webseite des SECO erhältlich.

Wir hoffen, dass der Bundesrat schnell eine Lösung für Einzelunternehmer findet und Selbständigerwerbende nicht im Stich lässt. Sie sind schliesslich das Rückgrat unserer Wirtschaft.

Wir halten Sie auf dem Laufenden in dieser Sache und melden uns, sobald sich etwas ändert.

UPADTE: Seit Montag 22. März 2020 können sich selbständige bei der Ausgleichskasse melden und unter dem folgenden Link die Anmeldung herunterladen:  https://www.ahv-iv.ch/p/318.758.d

Leider funktioniert der Download, wir vermuten wegen Überlastung, nicht. Wir bleiben am Ball und stellen das Formular so rasch wie möglich online.

Hier der Link für die manuelle Erfassung vom Antrag:  https://www.aknw.ch/fileadmin/files/pdf/EO_Formular_Corona_Erwerbsersatz_Druckversion.pdf